Härtegrad 6 der Abwertung der Möglichkeit zu anderen Reaktionen
und Verhaltensweisen in alternativen Situationen und Gelegenheiten.
Die abwertende Person bewertet die Möglichkeit, dass in alternativen
Situationen oder Gelegenheiten andere Lösungen möglich seien als in
der gegebenen, in welcher keine Problemlösung, Konfliktlösung oder
Versuchung einer Innovation undenkbar erscheint, als völlig
unwahrscheinlich ein. Neue Enttäuschungen erspart sie sich deshalb
am besten dadurch, dass sie gleich von vornherein auf die
alternativen Situationen und Gelegenheiten verzichtet. Sehr oft wird
das begleitet über die Klage, dass sich nie entsprechende günstige
Gelegenheiten ergeben würden, um das Problem oder den Konflikt zu
lösen oder eine Innovation zu versuchen. Dabei bleibt es auch.