Modell: Entscheidungswege
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Die Maßnahmen und Vereinbarungen werden, sofern sie nicht zu verhindern sind, so gefasst, dass sie nicht verwirklicht werden können oder brauchen. Sie bleiben entweder von vornherein unverbindlich und sind deshalb eher Absichtserklärungen. Oder die Nichtausführung / Nichteinhaltung wird weder bemerkt und wenn doch, nicht sanktioniert, z.B. weil es sowohl an den dazu erforderlichen organisatorischen Regelungen, als auch an den Vollmachten, Zuständigkeiten und Gelegenheiten fehlt. Dieser Zustand wird durch entsprechend Maßnahmen und Vereinbarungen sichergestellt.
Ferner werden oftmals Kummerkästen und andere Formen vereinbart, wo die Betroffenen und Beteiligten "anonym" und "geschützt" alles loswerden können, was sie beschäftigt, einschließlich Verbesserungsvorschläge, um die sich ebenfalls folgenlos auch niemand wirklich kümmert.