Modell: Formen von Maßnahmen und Vereinbarungen:
Selbstverpflichtungen.
Selbstverpflichtungen sind einseitig. Dritte erhalten aus den
Selbstpflichtungen keine Rechte und Pflichten. (Sonst wären es
Vereinbarungen).
Für Dritte können sich durch die Einhaltung der
Selbstverpflichtungen Nutzen oder Nachteile ergeben.
Formen von Selbstverpflichtungen (für Individuen,
Personengemeinschaften, soziale Gemeinschaften, Teams):
- Auslobungen,
- Versprechungen,
- Verpflichtung zu bestimmten Beiträgen,
- Verpflichtung zu bestimmten Unterlassen, z.B. auf die
Wahrnehmung von Rechten,
- Verpflichtung zu bestimmen Verhaltensweisen, z.B. zu
Hilfestellungen, Nicht-Eingreifen, Unterstützungen,
Entscheidungen,
- Verzicht auf Rechte, Sanktionen,
- Übungsfelder für neues Verhalten.
Die Selbstverpflichtung bedarf keiner Form, es sei denn eines
"Vertrages mit sich selbst". Die Einhaltung der Selbstverpflichtung
kann auch nur durch jene Person festgestellt werden, die sich selbst
verpflichtet hat.