Prozessarchitektur: Prozesse der Aufträge und Verpflichtungen.
Hierzu zählen alle Prozesse, die dem Unternehmen als Ganzes, ihren
Teileinheiten wie den einzelnen Personen zu den erforderlichen,
notwendigen und ausreichenden Aufträgen verhelfen. Ferner geht es um
die Prozesse der Abwehr von Überforderungen, Ausbeutung,
Übervorteilung oder von Risiken für die Erfüllung der eingegangenen
Verpflichtungen.